Im Zuge der Lohnabrechnung in Mexiko leisten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Beiträge in die Sozialversicherung. Unter anderem folgende Leistungen sind davon abgedeckt: Renten, Sterbegeld, bezahlter Mutterschaftsurlaub, Entlohnung für Invalidität, arbeitsbedingte Unfälle und Krankheiten sowie nicht berufsbedingte Krankheiten. Die Beiträge unterliegen nicht der Einkommensteuer.
Der Arbeitgeber leistet Beiträge zur Sozialversicherung, zum Wohnungsfonds und zur Rentenkasse. Diese Beiträge werden von den Gehältern der Arbeitnehmer abgezogen und belaufen sich auf etwa 25% des Lohns. Die Arbeitnehmer entrichten Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge in Höhe von etwa 5% (mit einer Obergrenze).
Zudem ist es üblich, aber nicht verpflichtend, ein Zusatzrentensystem zur Verfügung zu stellen. Dabei zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen höheren als den gesetzlich vorgeschriebenen Beitrag, um die spätere Rente zu erhöhen.
Es gibt mindestens sieben bezahlte Feiertage pro Jahr und mindestens sechs weitere inoffizielle oder lokale Tage:
- Neujahr (1. Januar)
- Tag der Verfassung (5. Februar)
- Geburtstag von Benito Juarez (mexikanischer Präsident) (21. März)
- Gründonnerstag (März/April)
- Karfreitag (März/April)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Jahrestag der Schlacht von Puebla (5. Mai)
- Unabhängigkeitstag (16. September)
- Jahrestag der Entdeckung Amerikas durch Kolumbus (12. Oktober)
- Allerseelen (2. November)
- Tag der Revolution (ein Montag Mitte November)
- Tag der Frau von Guadalupe (12. Dezember)
- Weihnachten (25. Dezember)
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