Deswegen nehmen viele polnische Firmen Personaldienstleister für Ihre Personalsuche in Anspruch. Die Suche dauert manchmal länger als zwei bis drei Monate, planen Sie genügend Zeit dafür ein. Geeigneten Kandidaten sollte schnell ein Angebot gemacht werden, sonst besteht die Gefahr, dass sie sich bereits für einen anderen Job entschieden haben.
Welche Arbeitsgesetze gibt es in Polen?
Primär regelt das Arbeitsgesetzbuch (ArbGB) das polnische Arbeitsrecht. Zudem gibt es weitere Gesetze und Verordnungen mit zusätzlichen Bestimmungen, ebenso gelten auch Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen als Bestandteile des Arbeitsrechts.
Arbeitsverträge sollen schriftlich abgeschlossen werden, ansonsten müssen die Bedingungen spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme schriftlich bestätigt werden.
In Polen gibt es drei verschiedene unterschiedliche Arbeitsverträge: Arbeitsvertrag auf Probe, befristeter Arbeitsvertrag und unbefristeter Arbeitsvertrag.
Der Arbeitsvertrag auf Probe darf nur für einen Zeitraum von drei Monaten befristet werden, danach kann ein reguläres befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Ansonsten endet der Vertrag automatisch nach drei Monaten.
Befristete Arbeitsverträge können auf maximal 33 Monate befristet werden und maximal dreimal verlängert werden. Dafür wird erneut ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Die Kündigungsfristen sind bei befristeten und unbefristeten Verträgen gleich, in beiden Fällen hängen sie von der Beschäftigungsdauer ab. Diese betragen bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als sechs Monaten: zwei Wochen, nach mindestens sechs Monaten: einen Monat, nach drei Jahren und mehr: drei Monate.
Der gesetzlich gewährleistete Mindesturlaub beträgt 20 Tage im Jahr, ein Arbeitnehmer erwirbt monatlich 1/12 seines Jahresurlaubsanspruches. Dieser erhöht sich auf 26 Tage, sobald ein Arbeitnehmer länger als 10 Jahre beschäftigt ist.
In Polen beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden täglich bzw. durchschnittlich 40 Stunden wöchentlich bei einer fünftägigen Arbeitswoche. Die Zahl der Überstunden darf 150 Stunden im Kalenderjahr nicht überschreiten. Diese Regelung können allerdings durch eine Betriebsverordnung oder auch den Arbeitsvertrag abgeändert werden.
Wenn Sie mehr über den Arbeitsmarkt und die Rekrutierung in Polen erfahren möchten, lesen Sie gerne diesen Bericht der Germany Trade and Invest (GTAI) oder kontaktieren Sie uns noch heute!