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Gründung der Gesellschaft- Maier Vidorno Altios

Unternehmensgründung im Vereinigten Königreich

Die Unternehmensgründung im Vereinigten Königreich ist relativ unkompliziert und kann innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden.

Die vier Haupttypen juristischer Personen, die für die Unternehmensgründung im Vereinigten Königreich verwendet werden, sind:

  • Einzelunternehmer
  • Partnerschaft
  • Öffentliche Aktiengesellschaft (PLC)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd)

Die beliebteste Variante bei kleinen und mittleren Unternehmen, die in den britischen Markt eintreten wollen, ist dabei die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Gründungsprozess

Es gibt fünf wesentliche Elemente, die Sie zur Gründung einer Gesellschaft im Vereinigten Königreich benötigen:

  • Firmenname & E-Mail-Adresse
  • Geschäftssitz
  • Ernennung von Direktoren – es muss mindestens ein Direktor ernannt werden, auch wenn diese sich nicht im Vereinigten Königreich befinden müssen
  • Ernennung von Aktionären – es muss mindestens ein Aktionär ernannt werden, wobei dies auch die Muttergesellschaft sein kann
  • Gesellschaftskapital – das erforderliche Mindestgesellschaftskapital beträgt £1

Ein Teil des Gründungsprozesses beinhaltet die Erstellung der Satzung und der Gründungsurkunde. Dies sind rechtliche Dokumente, die die Struktur der Gesellschaft und die Regeln für die Geschäftsführung festlegen.

Es beinhaltet auch die Identifizierung der Personen mit erheblichem Einfluss (Person of Significant Control, PSC) der Tochtergesellschaft. Companies House (die für das Handelsregister verantwortliche Verwaltungsbehörde) verlangt von allen Unternehmen, dass sie, wo möglich und relevant, mindestens eine Person mit erheblichem Einfluss identifizieren können. Eine Person mit erheblichem Einfluss wird definiert als:

  • Jede Person, die mehr als 25% der Aktien (direkt oder indirekt) besitzt oder kontrolliert, oder
  • Jede Person, die mehr als 25% der Stimmrechte besitzt

Im Fall, dass eine ausländische Einheit die britische Tochtergesellschaft mit 100% der Aktien kontrolliert, müssen die PSCs der Muttergesellschaft identifiziert werden.

Beispielsweise, wenn die britische Tochtergesellschaft (Unternehmen A) zu 100% im Besitz der ausländischen Muttergesellschaft (Unternehmen B) ist, muss festgestellt werden, wer mehr als 25% der Aktien von Unternehmen B besitzt. Diese Person(en) müssen daraufhin bei Companies House angegeben werden.

Letzte Schritte zur Gründung

  • Registrierung für die Körperschaftssteuer: Sobald Ihr Unternehmen bei Companies House registriert ist, müssen Sie sich bei HM Revenue and Customs (HMRC) für die Körperschaftssteuer registrieren und eine UTR (Unique Tax Reference) Nummer erhalten.
  • Registrierung für die Mehrwertsteuer und EORI (Economic Operator Registration and Identification Number): Wenn Ihr Unternehmen mit einem Umsatz von über £90.000 über einen rollierenden 12-Monats-Zeitraum rechnet, müssen Sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren. Die Erlangung einer Mehrwertsteuernummer kann je nach Fall zwischen einigen Wochen und zwei Monaten dauern. Eine EORI-Nummer wird für Zollzwecke in der EU verwendet und ist obligatorisch, wenn Sie sich am grenzüberschreitenden Handel beteiligen.
  • Eröffnung eines lokalen Bankkontos: Dies ist der zeitaufwändigste und herausforderndste Teil des Gründungsprozesses, da die Eröffnung in Großbritannien etwa 3-6 Monate in Anspruch nehmen kann.

Fortlaufende Verpflichtungen für britische Unternehmen

Es gibt verschiedene fortlaufende Verpflichtungen für in Großbritannien registrierte Unternehmen:

  • Einreichen der Jahresabschlüsse bei Companies House 
  • Einreichung und Zahlung der Körperschaftssteuer
  • Einreichung eines Bestätigungsberichts (Confirmation Statement) bei Companies House. Dieser bestätigt verschiedene Details über das Unternehmen, einschließlich der Direktoren, Aktionäre, etwaigen Änderungen am Gesellschaftskapital und des SIC-Codes (Standard Industrial Classification), der die Tätigkeiten des Unternehmens beschreibt

Weitere Überlegungen

Für Unternehmen, die in den britischen Markt expandieren wollen, könnte es sich als nützlich erweisen, einen Gesellschaftssekretär einzustellen. Obwohl es keine Verpflichtung gibt, eine bestimmte Person für diese Rolle zu benennen, müssen die verschiedenen Aufgaben, die vom Gesellschaftssekretär übernommen werden, erledigt werden. Dazu gehören unter anderem das Einreichen des jährlichen Bestätigungsberichts bei Companies House, die Führung der gesetzlichen Register des Unternehmens und die Gewährleistung der Einhaltung relevanter Gesetze und Vorschriften.

Darüber hinaus müssen die Jahresabschlüsse Ihrer britischen Tochtergesellschaft möglicherweise geprüft werden, wenn Sie auf Gruppenebene zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Über 50 Mitarbeiter
  • £10,2 Millionen Umsatz
  • £5,1 Millionen Gesamtvermögen

Die Körperschaftssteuer in Großbritannien beträgt derzeit 25% für Unternehmensgewinne oder 19%, wenn Ihr Unternehmen einen Gewinn von £50.000 oder weniger erzielt hat.

Wenn Sie mehr zum Prozess der Unternehmensgründung im Vereinigten Königreich erfahren möchten, kontaktieren Sie uns noch heute!

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