Spanien gilt aufgrund seiner umfangreichen Arbeitsgesetze, inklusive Vorschriften zu Antidiskriminierung und digitaler Nichterreichbarkeit, als arbeitnehmerfreundliches Land. Unternehmen, die nach Spanien expandieren möchten, sollten sich mit dem spanischen Arbeitsrecht vertraut machen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und einen adäquaten Umgang mit ihren Mitarbeitern zu gewährleisten.
Worauf muss man bei der Personalbeschaffung in Spanien achten?
Arbeitsverträge werden durch das königliche Gesetzesdekret 2/2015, das so genannte Arbeiterstatut, geregelt. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen, die jeweils ihre eigenen Bestimmungen haben. Unternehmer sollten sich darüber im Klaren sein, welche Vertragsart am besten zu ihrem Businessmodell passt, um bei der Personalbeschaffung in Spanien die richtigen Arbeitskräfte ansprechen zu können.
- Arten von Verträgen
- Unbefristete Verträge: Verträge ohne ein bestimmtes Enddatum
- Befristete Verträge: Verträge für bestimmte Zeiträume oder Projekte, z. B. aufgrund von Produktionserfordernissen oder zur Vertretung von Mitarbeitern
- Ausbildungsverträge: Dienen dem Erwerb beruflicher Fertigkeiten oder der Durchführung eines Studiums
- Teilzeit-Verträge: Verträge für Teilzeitarbeit
- Diskontinuierliche unbefristete Verträge: Für saisonale oder intermittierende Arbeit
- Arbeitszeiten: Die normale Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.
- Feiertage und Urlaub: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, in der Regel 22 bis 30 Tage.
- Mindestlohn: Nach der letzten Aktualisierung beträgt der Mindestlohn in Spanien 37,80 €/Tag bzw. 1.034 €/Monat. Die Gehälter variieren je nach Funktion und Erfahrung. Ein Verkäufer mit 5 Jahren Erfahrung kann beispielsweise zwischen 30.000 und 35.000 € pro Jahr verdienen, zuzüglich Boni.
- Sozialversicherungsbeiträge: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen in das spanische Sozialversicherungssystem ein. Die Arbeitgeberbeiträge betragen in der Regel 28,3 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers.
- Kollektivvereinbarungen: Diese Verträge werden zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt und können zusätzliche Leistungen und Verpflichtungen vorsehen. Sie gelten häufig für spezifische Sektoren und Branchen.
- Beendigung und Abfindung: Die Abfindung beträgt 20 Tage pro Arbeitsjahr mit einem Maximum von einem Jahresgehalt. Die Kündigungsfristen betragen in der Regel 2 Wochen, können aber je nach Tarifvertrag variieren.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Um rechtliche Risiken zu vermeiden und ein respektvolles Arbeitsklima zu garantieren, sollten Unternehmer unbedingt die in Spanien geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten, um die Rechte und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter zu schützen.
Im Folgenden finden Sie einige wichtige Anforderungen, die Arbeitgeber gemäß den spanischen Arbeitsgesetzen erfüllen müssen:
- Anforderungen an die Zeiterfassung: Gemäß dem Königlichen Gesetzesdekret 8/2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Diese Verordnung soll Transparenz und Fairness in der Arbeitszeitverwaltung gewährleisten. Die Nichteinhaltung der Vorschriften zur Zeiterfassung kann Strafen zwischen 60€ und 188.000€ nach sich ziehen.
- Diskriminierung und Belästigung: Das Gleichstellungsgesetz (Ley de Igualdad 3/2007) schreibt vor, dass alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz ergreifen müssen. Arbeitgeber müssen Protokolle einführen, um jede Form von Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung, Sexismus und Rassismus, anzugehen und zu verhindern. Bei Verstoß kann es je nach Ausmaß zu einer Geldstrafe von 7.501€ bis 125.018€ kommen.
- Sicherheit am Arbeitsplatz (Plan de Riesgos Laborales): Die Gewährleistung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds ist eine grundlegende Anforderung für Arbeitgeber in Spanien. Unternehmen müssen die im Plan de Riesgos Laborales festgelegten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einhalten, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung kann zu erheblichen Geldstrafen von 45€ bis 983€ führen.
- Recht auf Nichterreichbarkeit: Nach dem Datenschutzgesetz (LOPD) haben Arbeitnehmer das Recht, sich außerhalb ihrer Arbeitszeit von der arbeitsbezogenen digitalen Kommunikation abzuschalten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Privatsphäre der Arbeitnehmer zu respektieren und angemessene Ruhezeiten zu gewährleisten. Ihnen drohen Geldstrafen zwischen 751€ und 7.501€, sollten sie gegen die geltenden Vorschriften verstoßen.
- Vereinbarung über Fernarbeit: Unternehmen müssen seit Mai 2023 Fernarbeitsvereinbarungen abschließen, wenn Mitarbeiter über einen Zeitraum von drei Monaten mindestens 30 % im Home-Office arbeiten. Diese Verordnung soll sicherstellen, dass Mitarbeiter, die von zu Hause arbeiten, angemessene Unterstützung und Schutz erhalten. Geldstrafen für die Nichteinhaltung dieser Vorschriften können zwischen 70 € und 225.018 € liegen.
- Gleichstellungspläne: Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen Gleichstellungspläne entwickeln und umsetzen, um die Gleichbehandlung und Chancengleichheit innerhalb der Organisation zu fördern. Diese Pläne zielen darauf ab, geschlechtsspezifische Diskriminierung zu beseitigen und Vielfalt und Integration am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Bei Nichtbefolgung des Gleichstellungsplans kann es zu erheblichen finanziellen Sanktionen kommen.
Altios hat sich auf die Bereitstellung umfassender Personaldienstleistungen spezialisiert, um Unternehmen bei der effektiven Einhaltung der spanischen Arbeitsgesetze zu unterstützen. Zu unseren Dienstleistungen gehören die Erstellung von Arbeitsverträgen, die Verwaltung von Arbeitszeiten und Gehaltsabrechnungen, die Umsetzung von Gleichstellungsplänen und Protokollen gegen Belästigung, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz und die Beratung durch Experten in allen personalbezogenen Fragen. Wir sind bestrebt, Ihr Unternehmen dabei zu unterstützen, den Anforderungen der spanischen Arbeitsgesetzgebung zu entsprechen.
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