Vertrieb in Spanien

Vertriebsvereinbarungen sind eine praktische Alternative für Unternehmen, die in Spanien tätig werden wollen, ohne eine Tochtergesellschaft vor Ort gründen zu müssen. Diese Verträge sind attraktiv, weil sie eine relativ geringe Anfangsinvestition erfordern und viel Flexibilität bieten.

Um erfolgreich Ihren Vertrieb in Spanien aufzubauen, können Sie zwischen verschiedenen Herangehensweisen wählen, die jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile haben. Unsere Experten beraten Sie dazu, welche Vertriebsform für Ihre Ziele und Startbedingungen am sinnvollsten ist.

Vertriebsvereinbarungen

Da es in Spanien keine spezifischen Rechtsvorschriften für Vertriebsvereinbarungen gibt, bieten diese Verträge den beteiligten Parteien einen großen Spielraum bei der Festlegung ihrer Bedingungen.

Vertriebsvereinbarungen lassen sich je nach der Struktur des Vertriebsnetzes in drei Hauptkategorien einteilen:

  • Handelskonzessionsvereinbarungen: Bei dieser Art von Vereinbarung verpflichtet sich der Lieferant, seine Produkte nur an einen Händler in einem bestimmten Gebiet zu liefern und diese nicht direkt im Gebiet des Alleinvertriebshändlers zu verkaufen. Diese Ausschließlichkeit hilft dem Vertriebshändler, sich auf ein bestimmtes Gebiet zu konzentrieren, ohne mit anderen Vertriebshändlern desselben Produkts zu konkurrieren.
  • Alleinvertriebsvereinbarungen: Alleinvertriebsvereinbarungen ähneln Handelskonzessionsvereinbarungen, mit dem Hauptunterschied, dass der Lieferant das Recht behält, die Produkte direkt an Endverbraucher in dem festgelegten Gebiet zu verkaufen. Dadurch erhält der Händler ein gewisses Maß an Exklusivität, während der Lieferant in der Lage ist, seine direkten Verkaufskanäle in derselben Region beizubehalten.
  • Selektives Vertriebssystem: Dieser Typ wird für Produkte verwendet, die eine besondere Handhabung erfordern oder ein starkes Markenimage haben und daher eine sorgfältige Verwaltung benötigen. Die Vertriebshändler werden anhand ihrer Fähigkeit ausgewählt, komplexe Produkte zu handhaben oder ein bestimmtes Markenimage zu pflegen.

Aufgrund der Abwesenheit spezifischer Vorschriften in Spanien in Bezug auf Vertriebsvereinbarungen ist es von entscheidender Bedeutung, umfassende Verträge zu entwerfen, die die Rollen, Verantwortlichkeiten und Erwartungen beider Parteien klar umreißen.

Handelsvertreter

Im Gegensatz zu Vertriebsverträgen verkaufen Handelsvertreter die Produkte im Namen des Lieferanten und werden in der Regel nicht Eigentümer der Waren.

In Spanien werden Handelsvertreter in drei Haupttypen eingeteilt:

  • Angestellte Vertreter: Diese Vertreter sind Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Sie können ein festes Gehalt oder eine Kombination aus einem festen Gehalt und Provisionen auf der Grundlage ihrer Verkaufsleistung erhalten.
  • Angestellte Vertreter mit Sonderstatus: Arbeitsverträge für angestellte Vertreter mit Sonderstatus werden durch den Königlichen Erlass 1438/1985 geregelt. Der Erlass legt Folgendes fest
    • Wesentliche Vertragsklauseln (einschließlich des Umfangs der Vertretung, des Kundenstamms und der Möglichkeit, mehrere Unternehmen gleichzeitig zu vertreten)
    • Die Vertragsdauer, die von den Parteien einvernehmlich festgelegt wird
    • Die Pflichten beider Parteien
    • Die Vergütung, bei der es sich um ein Festgehalt, ein Festgehalt plus Provisionen oder um eine reine Provision handeln kann
  • Unabhängige Handelsvertreter: Hierbei kann es sich um Einzelpersonen oder Unternehmen handeln, die als unabhängige Vermittler tätig sind. Sie verpflichten sich gegenüber einer anderen Partei (dem Auftraggeber) Handelsgeschäfte auszuhandeln (und ggf. auch abzuschließen), ohne das wirtschaftliche Risiko zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Nach spanischem Recht gelten die Bestimmungen des Königlichen Dekrets 1438/1985, wenn Unklarheit darüber besteht, ob ein Handelsvertreter als regulärer Angestellter oder unter einem besonderen Status eingestuft wird.

Joint Ventures (JV)

Ein Joint Venture (JV) ist ein Zusammenschluss mit anderen Unternehmen, die bereits vor Ort ansässig sind. Er ermöglicht den Parteien, Risiken zu teilen und Ressourcen und Fachwissen zu kombinieren.

Ein Joint Venture kann nach spanischem Recht auf verschiedene Weise gegründet werden:

  • Eine temporäre Unternehmensvereinigung (Unión Temporal de Empresas oder UTE): Nach spanischem Recht sind UTEs zeitlich begrenzte Unternehmenszusammenschlüsse, die für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum gegründet werden, um ein bestimmtes Projekt oder eine bestimmte Dienstleistung auszuführen.
  • Eine wirtschaftliche Interessenvereinigung (GIE) oder eine europäische GIE (EWIV): Das spanische Recht legt bestimmte Anforderungen für die Gründung von GIEs fest:
    • Sie dürfen sich nicht in die Personal-, Finanz- oder Investitionsentscheidungen ihrer Mitglieder einmischen, noch dürfen sie die Tätigkeiten ihrer Mitglieder verwalten oder kontrollieren.
    • Sie dürfen weder direkt noch indirekt Anteile an ihren Mitgliedsunternehmen halten, es sei denn, der Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen ist zur Erfüllung des Zwecks der GIE erforderlich; in diesem Fall müssen die Anteile oder Beteiligungen unverzüglich an die Mitglieder übertragen werden.
    • Sie müssen durch notarielle Urkunde gegründet und beim zuständigen Handelsregister eingetragen werden.
  • Im Rahmen einer dem spanischen Recht eigenen Form der stillen Beteiligung (cuenta en participación) mit einem oder mehreren spanischen Unternehmern. Hierbei trägt ein Unternehmer monetär zu einem Unternehmen bei, in dem er weder Teilhaber noch geschäftsführender Investor ist.
  • Partiarische Darlehen: Wie bei der Form der stillen Beteiligung werden die Mittel, die dem Kapital des Beteiligungsdarlehens entsprechen, nicht als Aktienkapital betrachtet, so dass der Darlehensgeber nicht als Aktionär angesehen wird. Beteiligungsdarlehen werden jedoch als Eigenkapital betrachtet, wenn es darum geht, festzustellen, ob das Unternehmen einer obligatorischen Kapitalherabsetzung oder einer Zwangsliquidation ausgesetzt ist. Darüber hinaus sind Beteiligungsdarlehen in der Reihenfolge der Schuldenbegleichung den gewöhnlichen Gläubigern nachgeordnet.
  • Spanische Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Fusionen und Übernahmen (M&A)

In den letzten Jahren war der spanische Markt für Fusionen und Übernahmen (M&A) mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Während Spanien im Krisenjahr 2022 einen Rückgang von 9 % verzeichnete, konnte sich der M&A-Markt seitdem wieder einigermaßen erholen, was die Widerstandsfähigkeit des Landes gegenüber globalen Wirtschaftsturbulenzen unterstreicht.

Spanien bleibt weiterhin ein attraktives Ziel für M&A in verschiedenen Sektoren:

  • Energie und Versorgungsunternehmen: Angesichts der spanischen Bestrebungen, zur europäischen Drehscheibe für Erneuerbare Energien zu werden, hat der nationale Energiesektor immenses Wachstumspotenzial.
  • Immobilien: Der spanische Immobilienmarkt ist nach wie vor sehr attraktiv für Investitionen, insbesondere in Gewerbe- und Wohnimmobilien.
  • Technologie: Der Technologiesektor floriert, angetrieben von Initiativen zur digitalen Transformation und Investitionen in Fintech- und Softwareunternehmen.
  • Gesundheitswesen und Pharmazeutik: Die steigende Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen und Innovationen in der Pharmazie sorgen für eine robuste Aktivität in diesem Sektor.
  • Konsumgüter und Einzelhandel: In Anbetracht der bedeutenden Tourismusindustrie Spaniens bleiben die M&A-Aktivitäten im Konsumgüter- und Einzelhandelssektor stark, insbesondere bei Unternehmen, die nationale und internationale Märkte bedienen.

Unser lokales Altios-Team in Spanien bietet ausländischen Unternehmen, die sich an Fusionen und Übernahmen (M&A) beteiligen möchten, umfassende Unterstützung. Wir bieten maßgeschneiderte Unterstützung während des gesamten M&A-Prozesses und stellen sicher, dass unsere Kunden die besten Möglichkeiten finden, um auf dem spanischen Markt zu expandieren und erfolgreich zu sein.

Wenn Sie mehr zum M&A-Prozess in Spanien sowie zum Vertrieb im Allgemeinen erfahren möchten, schauen Sie unser Webinar zum Thema auf YouTube an oder kontaktieren Sie uns noch heute!

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