Der Körperschaftssteuersatzes des Landes entspricht mit 25 % dem Durchschnitt der Eurozone und ist deutlich niedriger als in Frankreich, Deutschland und Italien. Darüber hinaus bietet Spanien verschiedene Steueranreize und -befreiungen, die den effektiven Steuersatz auf etwa 20 % senken können.
Welche Arten von Unternehmen und Unternehmensstrukturen gibt es in Spanien?
Für die Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien haben ausländische Unternehmen und Privatpersonen mehrere Möglichkeiten, wobei die gängigsten Unternehmensstrukturen die Aktiengesellschaft (S.A.) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) sind.
Aktiengesellschaft (S.A.) – Sociedad Anónima
Kapitalgesellschaften oder Sociedad Anónima (S.A.) werden häufig wegen ihrer Vertrauenswürdigkeit bei Banken und Geschäftspartnern gewählt. Um eine S.A. in Spanien zu gründen, müssen Sie über ein Mindestkapital von 60.000 € verfügen. Dieses Kapital kann entweder in bar oder durch Vermögenswerte wie Immobilien oder andere Wertgegenstände bereitgestellt werden.
Eine S.A. bietet Flexibilität bei der Übertragung von Anteilen, so dass die Aktionäre ihre Anteile leichter verkaufen oder übertragen können. Diese Eigenschaft ist besonders für größere Unternehmen oder solche, die einen Börsengang planen, von Vorteil, da sie einen einfachen Ein- und Ausstieg von Investoren ermöglicht.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) – Sociedad de Responsabilidad Limitada
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auch bekannt als Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.), ist eine beliebte Alternative für kleinere Unternehmen oder für diejenigen, die mehr Kontrolle über die Eigentumsverhältnisse wünschen.
Um eine S.L. zu gründen, müssen Sie ein rechtliches Verfahren durchlaufen, das die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde und die Ausarbeitung der Satzung der Gesellschaft umfasst. Diese Dokumente müssen wichtige Angaben enthalten, wie zum Beispiel:
- Die Identität der Gründer
- den Namen der Gesellschaft
- den Zweck des Unternehmens
Das Stammkapital einer S.L. muss mindestens 3.000 € betragen, voll eingezahlt und in Aktien aufgeteilt sein.
Einer der Hauptvorteile einer S.L. ist ihre Flexibilität. Das erforderliche Mindestkapital ist niedriger als bei einer S.A., was die Gründung einfacher und kostengünstiger macht. Darüber hinaus kann die Struktur des Unternehmens geändert werden, ohne dass die Satzung angepasst werden muss, was den Eigentümern mehr Kontrolle und Anpassungsfähigkeit gibt.
Wie wird ein Unternehmen gegründet und wie lange dauert das Verfahren?
Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien kann angesichts der detaillierten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen des Landes ein komplexer Prozess sein.
Die folgenden wichtigen Schritte können Ihnen helfen, den Prozess besser zu verstehen. Jeder Schritt ist notwendig, um die Einhaltung der spanischen Gesetze und den reibungslosen Betrieb Ihrer neuen Geschäftseinheit zu gewährleisten.
- Reservieren Sie den Firmennamen: Der erste Schritt zur Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien besteht darin, sich einen eindeutigen Firmennamen beim zentralen Handelsregister (Registro Mercantil) zu sichern. Unser Team übernimmt den Antrag für Sie und schlägt bis zu 3 alternative Namen vor, um die Chancen auf eine Genehmigung zu erhöhen. Der reservierte Name ist 6 Monate lang gültig, mit einem 3-monatigen Zeitfenster für die Ausführung der Urkunde.ALTIOS kümmert sich auch um die Erneuerung der Namensreservierung, wenn diese abläuft, so dass es zu keinen Verzögerungen in Ihrem Gründungsprozess kommt.
- Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen:
- Firmeneintragung der Muttergesellschaft: Dieses Dokument muss vom Berufungsgericht apostilliert werden
- Eintragung der Holdinggesellschaft (falls zutreffend): Dieses Dokument muss ebenfalls apostilliert werden.
- Satzung der Muttergesellschaft: das Gründungsdokument oder die Satzung, in der die Betriebsstruktur der Muttergesellschaft dargelegt ist
- Beglaubigter Identitätsnachweis des Verwalters: eine beglaubigte Kopie des Identitätsnachweises für den designierten Verwalter der Tochtergesellschaft
- NIE des Verwalters: die spanische Ausländeridentifikationsnummer (NIE) für den Verwalter der Tochtergesellschaft
- Firmenkonto: Eröffnen Sie ein Bankkonto auf den Namen des neuen Unternehmens für Kapitaleinlagen. Wir helfen bei diesem Prozess und stellen sicher, dass die erforderlichen Kapitaleinzahlungen eingezahlt und von der Bank bestätigt werden, um alle rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
- Übersetzung von Dokumenten ins Spanische: Alle notwendigen Dokumente für die Unternehmensregistrierung müssen von einem beglaubigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden, um den spanischen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
- Beschaffung von Steueridentifikationsnummern (NIF): Besuchen Sie die Hacienda (spanische Steuerbehörde), um die Steueridentifikationsnummern sowohl für die Muttergesellschaft als auch, falls zutreffend, für die Holdinggesellschaft zu erhalten.
- Entwurf des Gesellschaftsvertrags: Bereiten Sie die Satzung der Tochtergesellschaft in spanischer Sprache vor. Dieses Dokument muss die Struktur des Unternehmens, seinen Zweck und die Betriebsregeln in Übereinstimmung mit den spanischen Vorschriften festlegen.
- Notarielle Beglaubigung: Bringen Sie alle zusammengetragenen Dokumente, einschließlich der Kapitaleinzahlungsbescheinigung der Bank und des spanischen Gesellschaftsvertrags, zu einem spanischen Notar.
- Bewertung und Eintragung im Handelsregister
- Beantragung eines digitalen Zertifikats: Unverzichtbar für die elektronische Abwicklung der meisten administrativen und regulatorischen Aufgaben, die einen reibungsloseren Betrieb und die Einhaltung der Vorschriften ermöglichen.
- Beantragung einer innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Anmeldung zur Sozialversicherung
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