Gründung eines Unternehmens in Italy - Maier Vidorno Altios

Unternehmensgründung in Italien

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Italien ist eine weitere Möglichkeit, auf dem italienischen Markt Fuß zu fassen. Der Prozess erfordert Zeit, Geld, Interaktion und Kommunikation sowie einen geschäftlichen Aufenthalt in Italien.

In Italien gibt es eine Vielzahl an Rechtsformen für die Gründung von Unternehmen, wobei die wichtigsten Gesellschaftsformen sind:

– S.r.l. (Società a responsabilità limitata) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

– S.p.A. (Società per Azioni) – Aktiengesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Die Personengesellschaft hat keine Rechtspersönlichkeit, obwohl sie nach italienischem Recht eine Gesellschaftsform darstellt. Die wichtigsten Rechtsformen sind:

– S.n.c. (Società in nome collettivo) – offene Handelsgesellschaft oder unbeschränkte Gesellschaft.

– S.a.s. (Società in accomandita semplice) – Kommanditgesellschaft.

Im Jahr 2017 waren fast die Hälfte aller in Italien gegründeten Gesellschaften mit beschränkter Haftung vom vereinfachten Typ: Die vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.r.l.s.) ist eine Form der „S.r.l.“, die eingeführt wurde, um das junge Unternehmertum zu fördern, dank eines Mindeststammkapitals von 1 € bis zu einem Höchstbetrag von 9.999,99 €, dem Fehlen von Notargebühren und einem kürzeren Gründungsprozess.

Wie wird ein Unternehmen gegründet und wie lange dauert das Verfahren?

Die Gründung wird in der Regel von Anwälten vorbereitet und von einem Notar durchgeführt. Nach erfolgreicher Gründung müssen verschiedene Anmeldungen vorgenommen werden.

Der Zeitrahmen für die Gründung einer italienischen Gesellschaft (einschließlich der Beantragung der Mehrwertsteuer und der Eröffnung eines Bankkontos) beträgt etwa 15 Arbeitstage ab dem Tag, an dem wir mit dem Gründungsverfahren beginnen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird bereits vor der Gründung der Gesellschaft erteilt, und die Eröffnung des Bankkontos dauert nur ein paar Tage.

Nach den jüngsten Reformen ist die Gründung einer italienischen Gesellschaft einfacher geworden als in der Vergangenheit. Das Gründungsverfahren dauert ein paar Tage länger (7 Arbeitstage) als in einigen anderen europäischen Ländern, aber im Gegensatz zu den meisten europäischen Rechtsordnungen können die Mehrwertsteuernummer und das Bankkonto für Unternehmen in ausländischem Besitz in einem schnelleren Zeitrahmen erhalten werden.

Folgende Formalitäten sind bei einer Firmengründung zu beachten:

– Erstellung der Satzung und des Gesellschaftsvertrags

– Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags vor einem öffentlichen Notar

– Beschaffung einer italienischen Steuernummer

– Eröffnung eines lokalen Bankkontos

– Registrierung für die Mehrwertsteuer

– Eintragung in das Unternehmensregister

Wenn Sie mehr über die Gründung eines Unternehmens in Italien wissen möchten, schauen Sie sich unser Webinar zur Marktexpansion auf YouTube an oder wenden Sie sich an einen unserer Experten!

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