Gehaltsabrechnung in Portugal

Der Prozess der Gehaltsabrechnung in Portugal kann sich durchaus kompliziert gestalten, da man verschiedene Steuern und Zusatzzahlungen im Auge behalten muss. MV Altios hilft Ihnen dabei, den Überblick über den komplexen portugiesischen Lohnabrechnungsprozess zu behalten.

In Portugal gibt es 14 Gehaltszahlungen über das Jahr verteilt statt 12 Monatsgehälter. Die zwei zusätzlichen Gehaltszahlungen beinhalten Weihnachts- und Sommerurlaubsgeld. Diese können auf verschiedene Weise gezahlt werden:

  • Der Arbeitgeber kann 50 % jeder Zulage vor den Sommerferien (in der Regel im Juni) und vor Weihnachten auszahlen, der Rest wird in den anderen Lohnperioden des Jahres zusammen mit dem normalen Gehalt ausgezahlt.
  • Alternativ kann der Arbeitgeber die Zuschüsse auch in voller Höhe vor den Ferien auszahlen.

Weitere mögliche Zahlungen sind Essenszuschläge und Überstunden. Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden Essenszuschüsse normalerweise von den meisten Unternehmen gewährt. In der Regel erhalten Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag ein Essensgeld. Die Höhe des Essensgeldes wird vom Unternehmen festgelegt und muss für alle Mitarbeiter gleich sein. Das Essensgeld kann wie das Gehalt per Banküberweisung oder über eine Essenskarte ausgezahlt werden. Bei Überweisung beträgt der derzeitige nicht steuerpflichtige Höchstbetrag 6,00 € pro Tag, bei Auszahlung per Essenskarte 9,60 €.

Arbeitszeiten

Die Standardarbeitszeit in Portugal beträgt acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Arbeitnehmer haben Anspruch auf obligatorische Ruhezeiten und einen wöchentlichen freien Tag, in der Regel den Sonntag. Es gibt besondere Gesetze zum Schutz von u.a. Minderjährigen und Eltern. Zu diesem Schutz gehören Beschränkungen für Überstunden und Nachtarbeit sowie besondere Bedingungen für die Entlassung.

In der Regel darf die normale Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Der Arbeitgeber legt die Arbeitszeiten fest und gewährt den Arbeitnehmern das Recht auf:

  • eine Ruhezeit von mindestens einer Stunde und höchstens zwei Stunden während des Arbeitstages, damit nicht mehr als fünf Stunden am Stück gearbeitet wird.
  • elf aufeinanderfolgende Stunden Ruhezeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen.

Einige dieser Regeln können durch Tarifverträge oder durch individuelle Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern geändert werden.

Urlaub

In Portugal haben Arbeitnehmer ab dem 1. Januar Anspruch auf 22 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr, der innerhalb desselben Kalenderjahres genommen werden muss. Davon müssen 10 Tage zusammenhängend Urlaub genommen werden. „Arbeitstage“ beziehen sich auf Montag bis Freitag.

Allerdings gibt es jedoch Ausnahmen von dieser Regel; diese gelten für das Jahr, in dem der Arbeitnehmer eingestellt wird, im Falle eines Arbeitsvertrags von bis zu sechs Monaten oder wenn der Vertrag in dem auf die Einstellung folgenden Jahr endet. Die Urlaubszeit ist auf 30 Tage im selben Arbeitsjahr begrenzt, es sei denn, es wurde tarifvertraglich etwas anderes vereinbart.

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf bezahlten Urlaub; dieser ist obligatorisch und kann nicht durch eine Vergütung ersetzt werden. Die Verletzung dieses Rechts stellt eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar und kann die Zahlung einer Entschädigung an die Arbeitnehmer nach sich ziehen.

Steuern für Arbeitnehmer

Die wichtigsten Steuern für ausländische Unternehmen und Arbeitnehmer in Portugal sind die Einkommenssteuer (IRS; Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Singulares), und die Körperschaftssteuer (IRC; Imposto sobre o Rendimento das Pessoas Coletivas).
Für die IRS müssen die jährlichen Einkommenserklärungen zwischen dem 1. April und dem 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Für natürliche Personen mit ausländischem Einkommen kann sich diese Frist bis zum 31. Dezember verlängern.

Wer muss diese Steuern zahlen?

Auf portugiesischem Staatsgebiet ansässige Personen müssen die IRS auf ihr weltweites Einkommen zahlen, während nicht ansässige Personen nur auf ihr in Portugal erzieltes Einkommen besteuert werden. Die Ansässigkeit für Steuerzwecke wird durch eine physische Anwesenheit von mehr als 183 Tagen in einem beliebigen 12-Monats-Zeitraum bestimmt, wobei auch Teiltage berücksichtigt werden. Alternativ können auch Personen mit kürzeren Aufenthalten als Ansässige betrachtet werden, wenn sie einen Wohnsitz in Portugal unterhalten, den sie perspektivisch zu ihrem gewöhnlichen Wohnsitz machen wollen.

Die Körperschaftssteuer (IRC) für gebietsansässige Unternehmen, die hauptsächlich in den Bereichen Handel, Industrie oder Landwirtschaft tätig sind, ist auf einen Standardsatz von 21 % festgelegt. Zusätzlich können die meisten Gemeinden einen Aufschlag (derrama municipal) von maximal 1,5 % auf die steuerpflichtigen Gewinne erheben. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die direkt und überwiegend in diesen Bereichen tätig sind, profitieren von einem ermäßigten IRC-Satz von 17 % auf die ersten 25.000 € des steuerpflichtigen Einkommens, wobei für alle darüber hinausgehenden Beträge der Standardsatz von 21 % gilt.

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