Im Ausland niedergelassene Unternehmen können Personal in Portugal beschäftigen, ohne ein lokales Unternehmen oder eine ständige Niederlassung (z. B. eine Zweigstelle oder Repräsentanz) zu eröffnen. Dazu muss das Unternehmen die folgenden Schritte befolgen:
- Registrierung des ausländischen Arbeitgebers beim Nationalen Register für juristische Personen (RNPC), um eine portugiesische Identifikationsnummer für juristische Personen (NIPC) zu erhalten.
- Ernennung eines Steuervertreters in Portugal, wenn der Hauptsitz des Unternehmens außerhalb der EU liegt. Dies ist notwendig, um die NIPC-Nummer zu erhalten.
- Abschluss einer Vertretungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer oder einem Dritten (z. B. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), der das Unternehmen vor den portugiesischen Behörden, einschließlich der Steuer- und Sozialversicherungsbehörden, vertritt. Der Vertreter ist für alle Steuern, einschließlich der Lohnabrechnung, mit der Sozialversicherung verantwortlich.
Was den Zeitplan angeht, so hängt das Verfahren davon ab, wie schnell die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Im Allgemeinen ist es jedoch kein langwieriges Verfahren, da die NIPC normalerweise innerhalb von 5 Arbeitstagen ausgestellt wird.
Arbeitsgesetze in Portugal
Die portugiesische Verfassung und das Arbeitsgesetzbuch garantieren die Grundrechte der Arbeitnehmer und regeln unter anderem Löhne, Arbeitszeiten, Gesundheit und Sicherheit sowie die Chancengleichheit. Arbeitsverträge beginnen in der Regel unbefristet, wobei befristete Verträge bei vorübergehendem Bedarf möglich sind und schriftlich abgeschlossen werden müssen. Es gibt verschiedene Vertragsformen, darunter Teilzeit- und Telearbeitsverträge, die spezifischen Regelungen unterliegen.
Während der Probezeit können Arbeitsverträge ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Länge der Probezeit variiert je nach Art und Dauer des Vertrags, und in dieser Phase sind keine Entschädigungen oder Vorankündigungen erforderlich. Nach Ablauf der Probezeit gilt in Portugal ein strenger Kündigungsschutz, der nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlassung erlaubt, etwa bei mangelnder Leistung oder organisatorischen Veränderungen.
Die Sozialversicherung in Portugal ist sowohl Pflicht als auch Recht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Führungskräfte müssen sich ebenfalls bei der Sozialversicherung anmelden und können wählen, ob sie sich entlohnen lassen oder nicht. Bei der Einstellung von Mitarbeitern sind Unternehmen verpflichtet, eine Arbeitsunfallversicherung abzuschließen und für die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards zu sorgen. Der Arbeitsvertrag sollte idealerweise von einem Anwalt aufgesetzt werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Was ist bei ausländischen Arbeitnehmern zu beachten?
Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können in Portugal ungehindert arbeiten. Andere Ausländer benötigen ein Arbeitsvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für verschiedene Beschäftigungsarten, einschließlich selbständiger Tätigkeit und hochqualifizierter Tätigkeiten. Arbeitsvisa werden vor der Einreise nach Portugal beantragt, wobei ein Visum für Arbeitssuchende einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen erlaubt, um Arbeit zu finden. Aufenthaltsgenehmigungen sind zunächst für zwei Jahre gültig und können um jeweils drei Jahre verlängert werden; nach fünf Jahren können sie zu einem dauerhaften Aufenthalt führen, sofern alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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