Unternehmensgründung in Portugal

Nach portugiesischem Recht gibt es zwei Haupttypen von Unternehmen, die ausländische Investoren gründen können: „Sociedades por quotas“ (entspricht privaten Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder GmbHs) und ‚Sociedades anónimas‘ (entspricht Aktiengesellschaften). Jede Art von Gesellschaft hat unterschiedliche Merkmale in Bezug auf Haftung, Managementstruktur und regulatorische Anforderungen.

Die Gründung einer Tochtergesellschaft (sucursal) in Portugal beginnt mit der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen. Dazu gehören der Entwurf der Unternehmenssatzung, die Bestimmung der Aktionäre und Geschäftsführer sowie die Ernennung eines lokalen Vertreters oder Rechtsberaters. Sobald diese Dokumente erstellt und geprüft sind, kann die Eintragung in das portugiesische Handelsregister (Registo Comercial) erfolgen. Dieser Eintragungsprozess dauert in der Regel 10 bis 15 Arbeitstage, vorausgesetzt, alle Unterlagen sind in Ordnung.

Gründung einer Tochtergesellschaft

Die Gründung einer Tochtergesellschaft umfasst mehr als nur die Eintragung in das Handelsregister. Zu den weiteren Formalitäten gehören die Eröffnung eines Bankkontos für Unternehmen in Portugal und die Anmeldung der Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der Steuerverwaltung (Autoridade Tributária) und der Sozialversicherung (Segurança Social). Diese Schritte sind für die Einhaltung der portugiesischen Steuer- und Arbeitsgesetze essenziell und verlängern das Gründungsverfahren in der Regel um etwa einen Monat.

Das gesamte Verfahren zur Gründung einer Tochtergesellschaft kann aus der Ferne abgewickelt werden, vorausgesetzt, es wird eine Vollmacht für einen Vertreter ausgestellt. Altios bietet Dienstleistungen als Vertreter an, um den Gründungsprozess zu erleichtern und zu beschleunigen, und kümmert sich für den Investor um die bürokratischen Angelegenheiten.

Gründung einer Zweigniederlassung

Die Gründung einer Zweigniederlassung (filial) eines ausländischen Unternehmens in Portugal hingegen erfordert einen Antrag beim Handelsregister, dem beglaubigte Unternehmensdokumente des Mutterunternehmens beizufügen sind. Nach der Eintragung muss die Zweigniederlassung auch steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen erfüllen, die vor Ort von Fachleuten verwaltet werden, die vorher vom Unternehmen ernannt wurden.

Die Bewältigung dieser rechtlichen und administrativen Verfahren ist für ausländische Unternehmen, die auf dem portugiesischen Markt Fuß fassen wollen, von grundlegender Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern wie Altios gewährleistet die Einhaltung der lokalen Vorschriften und eine reibungslose Gründung, so dass sich Unternehmen von Anfang an auf ihre eigentlichen Geschäftsziele konzentrieren können.

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